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Königsordnung des Belmer Schützenverein e.V.

(Neufassung mit Beschluss vom 06.03.2010)
 
 

König des Belmer Schützenverein e.V. kann jede Schützenschwester und jeder Schützenbruder werden, der dem Belmer Schützenverein e.V. mindestens 1 Jahr als Mitglied angehört und mindestens 25 Jahre alt ist. Über eine Ausnahme betr. seines Alters entscheidet der Vorstand des Vereins.

 
Der König wird auf dem Adler ausgeschossen. Es werden zu Beginn des Adlerschießens zuerst die einzelnen Teile des Adlers abgeschossen, so dass nur noch der Rumpf des Adlers auf der Stange ist. Der Rumpf muss zum Königsschuss vom Präsidenten oder dem zuständigen Sportleiter freigegeben werden. Der Schütze, der nach Freigabe des Königsschusses den Rumpf abschießt, erringt die Königswürde.
 
Wer zum zweiten Mal die Königswürde erringt, hat das Recht, sich Kaiser zu nennen!
 

Derjenige Schütze, der die Krone abschießt, hat den König, sollte er durch Krankheit, Tod oder höhere Gewalt ausfallen, zu vertreten. Er tritt für die Dauer der Vertretung in die Rechte des Königs ein. Die Anforderungen, die an den König gestellt werden, gelten auch für seinen Vertreter. Das Königsgeld ist nach der Dauer der Vertretung aufzuteilen.

 

Der König kürt seine Königin und ernennt seinen Hofstaat. Er ist frei in der Wahl seiner Königin und seines Hofstaates und nicht an die Weisungen des Vorstands gebunden.

 

Tritt der Fall ein, dass eine Schützenschwester den Königsschuss abgibt, gelten für sie alle Rechte, wie für einen Schützenbruder. Die Schützenschwester trägt die Königskette. Der Schützenbruder, den sie für das Jahr an ihre Seite wählt, trägt den Titel „Prinzgemahl“.

 

Der König erhält für das Jahr seiner Amtszeit ein Königsgeld, das vom Verein festgesetzt wird. Er erhält das Königsgeld für die Repräsentationspflichten, denen er als Repräsentant des Vereins nachkommen muss.

 
Während des Jahres seiner Amtszeit gehört der König dem Vorstand als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an.
 

Schädigt der König in eklatanter Weise den Ruf oder das Ansehen des Vereins, so kann in einer extra einberufenen Hauptversammlung dem König die Königswürde aberkannt werden. Hierzu ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Handelt es sich um ein Mitglied des Hofstaates oder die Königin, so kann der Vorstand den König auffordern, die betreffende Person auszuwechseln.

 

Der König heftet eine Plakette mit seinem Namen und dem der Königin an die Königskette. Die Kosten trägt der König.

 

Der Vorstand und der Verein sind bemüht, die Wünsche der Majestät zu respektieren und zu erfüllen, sofern diese Anliegen nicht den Rahmen des Vereins sprengen.

 
 
 

Der Vorstand

 

-Präsident-

 
 
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